Dachrandabschlüsse
An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erfor-derlich. Geeignet sind:
Die Höhe der Abdichtung an Dachrandabschlüssen (Maß C in nebenstehender Abbildung) soll
über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.
Ortgangausbildungen bei Deckungen
Der Abstand der Tropfkante von den darunterliegenden Bauteilen (Maß A in nebenstehender Abbildung) muss
betragen. Verunreinigungen durch abtropfendes Wasser sind nicht zu vermeiden.
Die Abkantung (Maß B) soll Putz, Sichtmauerwerk/-beton, Bekleidung u.ä. überdecken, und zwar bei Gebäudehöhen
Abdeckungen
Abdeckungen werden angewendet als
Zur Anwendung kommen vorgefertigte oder handwerklich hergestellte Profile. Abdeckungen sollten ein ausreichendes Gefälle aufweisen. Bei Attika- und Dachrandabdeckungen muss das Gefälle zur Dachseite hin weisen.
Insbesondere verweisen wir auf die Flachdachrichtlinien und die DIN 1055 Windlastannahmen im Hochbau. Bei Bestellungen ohne Gebäudehöhenangaben wird eine Gebäudehöhe von 8 m zugrunde gelegt. Beachten Sie bitte auch die empfohlenen Materialstärken.
Beratung / Aufmaß
Unser Unternehmen bietet als Serviceleistung Beratung und kostenlose Hilfe bei der Maßaufnahme am Bau durch unsere Fachberater an. Für diese freiwillige und kostenlose Leistung können wir jedoch keine Gewähr übernehmen, und wir müssen darauf verweisen, dass evtl. Fehlleistungen unserer Mitarbeiter zu Lasten des Kunden gehen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Zu jedem Auftrag übersenden wir detaillierte Auftragsbestätigungen, um deren Detailprüfung wir Sie unbedingt bitten müssen.
Bei Detailzeichnungen bzw. Aufmaß-Skizzen gehen wir davon aus, dass eine Fertigung nach den von uns erarbeiteten Unterlagen gewünscht wird, wenn nicht sofort nach Eingang der Unterlagen ein Widerspruch erfolgt.
Toleranzen der Schweißnähte
Bei allen Bauteilen müssen uns branchenübliche Toleranzen zugebilligt werden. Einzelmaße mit geforderten Sondertoleranzen müssen abgestimmt und von uns bestätigt werden. Schweißraupen bedingen Spannunngs-zonen, die auf die Sichtflächen durchschlagen und optische Beeinträchtigungen hervorrufen können. Außerdem sind Verwindungen unvermeidbar, die sich aber durch entsprechende Montagelösungen aufheben lassen. Nur auf besonderen Wunsch schleifen oder schlichten wir die gelegten Nähte.
Oberflächenbeschaffenheit gemäß DIN 1748 Teil 2
Riefen, Verfärbungen und Ähnliches sind durch das Herstellverfahren und den Werkstoff bedingt. Kratzer, Scheuerstellen, Eindrücke und andere mechanische Beschädigungen sind nicht immer zu vermeiden. Fehler, soweit sie die konstruktive Verwendbarkeit beeinträchtigen (z.B. Querrisse, schwere mechanische Beschädi-gungen, Schalenbildung, Blasen und Fremdeinschlüsse), sind nicht zulässig. Besondere Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit, z.B. Fettfreiheit, sind bei der Bestellung zu vereinbaren.
Sichtflächen
Leichte Riefen, Kratzer und andere leichte Aufrauhungen sowie Verfärbungen, die durch die fachgerechte Vorbehandlung für die anodische Oxidation egalisiert oder beseitigt werden, sind zulässig.
Nicht-Sichtflächen
Riefen, Aufrauhungen und mechanische Beschädigungen, die bei der Verwendung nicht stören, sind auf den Nicht-Sichtflächen zulässig, da sie das dekorative Aussehen nicht beeinträchtigen.
Schnittkanten
Schnittkanten von Strangpressprofilen sind nicht entgratet. In besonderen Fällen ist ein Entgraten bei der Bestellung zu vereinbaren.
Spenglerbedarfhandel Beuler
Kaulstoßer Straße 15
D-63679 Schotten
Tel.: 0160 97975635
Fax: 06045 952236
Mail: info@spenglerbedarfhandel-beuler.de
Alle Auftragsabwicklungen erfolgen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):